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Nach dem Gesetz Nr.435/2004 um Beschäftigung Paragraf 81,ist der Arbeitgeber ,der mehr als 25 Arbeiter im Arbeitsverhältnis hat,verpflichtet 4% Personen mit Gesundheitsbehinderung zu beschäftigen.
Diese Pflicht kann der Arbeitgeber nach zwei Arten erfüllen.Er beschäftigt direckt Personen mit Gesundheitsbehinderung oder er kauft Produkte beziehungsweise Dienstleistungen von den Arbeitsgebern die mehr als 50% behinderte Arbeiter beschäftigen.Man kann auch beide Möglichkeiten kombinieren.
Falls diese Pflicht nicht erfüllt wird ,muss der Pflichtanteil in den Staatshaushalt überwiesen werden.
Es ist Pflicht für Arbeitgeber die Erfasung erfüllen,es muss die Identifikationsangabe des Abnehmers angegeben sein,der Preis der Ware oder der Dienstleistungen ohne MwSt.,Datum der Produktübergabe oder der Dienstleistungen, Nr. des Beleges auf Grund dessen die Anlieferung realisiert wurde.